Nachdem ich gestern – ohne Maiskölbchen! – ins neue Jahr gerutscht bin, ist es nun also soweit: Wir sind – vorerst? – im Jahre 1984.1 angekommen. (Sollte die grausame Entwicklung dahin gehen, dass das Verfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung auch nicht abschmettern sollte, werde ich die kommenden Jahre auch so weiterdatieren.)
In Hamburg gab es einen Trauermarsch, nachdem Bundespräsident Köhler uns das Weihnachtsgeschenk der Unterzeichnung gemacht hat. „Es gab keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten“, zitiert Heise im oben verlinkten Artikel. Vielleicht hätte man ihm das Grundgesetz vorsichtshalber noch einmal schicken sollen, denn dass er keine Bedenken hatte, ist insofern merkwürdig, als das Gesetz gleich gegen mehrere Grundrechte verstößt – nämlich gegen die Rechte der an den Kommunikationsvorgängen Beteiligten aus Art. 10 Abs. 1 Var. 3 GG (Fernmeldegeheimnis) oder den Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG (Recht auf informationelle Selbstbestimmung), aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 GG (Meinungsfreiheit), Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 GG (Informationsfreiheit) und Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG (Rundfunkfreiheit).
Die komplette, 160 Seiten starke Beschwerdeschrift ist übrigens durchaus des Lesens oder zumindest Überfliegens wert.
Und während ich stolz bin, einer der über 30.000 zu sein, die nun die Verfassungsbeschwerde eingereicht haben, ärgere ich mich über die Leute, die keine Balance zwischen Datenschutz, Datenparanoia und Nichtstun finden. Weiterlesen …
Das Internet trauert um das Telekommunikationsgeheimnis:

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/158/1/lang,de/
(Quelle des Bildes und lesenswerter Artikel; außerdem Anleitung zur Verhüllung der Webseite.)
Aber noch bedarf das Gesetz der Unterschrift des Bundespräsidenten.
Handelt!
Was kann ich tun?
Außerdem bleibt uns noch die Verfassungsbeschwerde!
Besinnt euch auf unsere Geschichte, auf unsere im 19. Jahrhundert mühsam erkämpften Freiheiten!
Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung
Weitere Infos:
Die Überwachungs-FAQ
Das hier ist möglicherweise der letzte Blogeintrag vor meinem Umzug nach W’tal (denn morgen wird mein Telefon- und Internetanschluss umgeschaltet, die Wohnung jedoch ist noch nicht bezugsbereit). Der Schmittischatz und ich freuen uns schon sehr, dass wir bald endlich eine große, gemeinsame Wohnung mit viel Platz und einem Katzenkletterparadies haben werden.
Und dennoch: Eigentlich wäre es geschickter gewesen, direkt auszuwandern.
Denn so weit ist es nun in unserem Rechtsstaat schon gekommen: Wolle Schäuble „fordert mehr ‚Freiheiten‘ für die Regierung“ und bemerkt, dass die „gezielte Tötung von Verdächtigen“ bisher noch „völlig ungeklärt“ sei.
Nach den nun legalisierten Onlinedurchsuchungen und den kriminalisierten Informatikern (ja, ich also auch. Na, Dankeschön!) kommt jetzt also das Sahnehäubchen für unseren künftigen Polizeistaat: Das präventive Töten von Verdächtigen sowie das Verwehren bestimmter Bürgerrechte für „Staatsfeinde“.
Während mein Namensvetter Don Dahlmann sich schon nicht mehr wundert, wenn man „auf Grund von ‚Auffälligkeiten‘ einen Menschen in einem ‚Saturn‘ Markt dazu zwingt, sich aus[zu]ziehen und ihn anschließend stundenlang festhält“ („Ausländer ohne festen Wohnsitz in Berlin, die mehrere 500-Euro-Scheine bei sich haben, da schrillen die Alarmglocken.“), sucht Fefe bereits nach politikfesten Helfern, um eine Vergleichsliste zu erstellen, in der die Gesetze aus der Zeit zwischen 1933 und 1945 mit den aktuellen Vorschlägen der NPD und denen von Schäuble nebeneinander gestellt werden sollen.
Vielleicht hat Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ja tatsächlich Recht und Schwarz-Rot probt den verfassungspolitischen Aufstand.
Wie dem auch sei, die aktuelle politische Entwicklung kann einem tatsächlich die Freude auf das neue Heim etwas vermiesen. Denn als baldiger Polizeistaat gehören wir – wie ein Kommentator des o.a. Tagesspiegel-Artikels meint – schließlich zu „den Bösen“.