Internetverbot und das Töten von VERDÄCHTIGEN

Das hier ist möglicherweise der letzte Blogeintrag vor meinem Umzug nach W’tal (denn morgen wird mein Telefon- und Internetanschluss umgeschaltet, die Wohnung jedoch ist noch nicht bezugsbereit). Der Schmittischatz und ich freuen uns schon sehr, dass wir bald endlich eine große, gemeinsame Wohnung mit viel Platz und einem Katzenkletterparadies haben werden.
Und dennoch: Eigentlich wäre es geschickter gewesen, direkt auszuwandern.

Denn so weit ist es nun in unserem Rechtsstaat schon gekommen: Wolle Schäuble „fordert mehr ‚Freiheiten‘ für die Regierung“ und bemerkt, dass die „gezielte Tötung von Verdächtigen“ bisher noch „völlig ungeklärt“ sei.

Nach den nun legalisierten Onlinedurchsuchungen und den kriminalisierten Informatikern (ja, ich also auch. Na, Dankeschön!) kommt jetzt also das Sahnehäubchen für unseren künftigen Polizeistaat: Das präventive Töten von Verdächtigen sowie das Verwehren bestimmter Bürgerrechte für „Staatsfeinde“.

Während mein Namensvetter Don Dahlmann sich schon nicht mehr wundert, wenn man „auf Grund von ‚Auffälligkeiten‘ einen Menschen in einem ‚Saturn‘ Markt dazu zwingt, sich aus[zu]ziehen und ihn anschließend stundenlang festhält“ („Ausländer ohne festen Wohnsitz in Berlin, die mehrere 500-Euro-Scheine bei sich haben, da schrillen die Alarmglocken.“), sucht Fefe bereits nach politikfesten Helfern, um eine Vergleichsliste zu erstellen, in der die Gesetze aus der Zeit zwischen 1933 und 1945 mit den aktuellen Vorschlägen der NPD und denen von Schäuble nebeneinander gestellt werden sollen.

Vielleicht hat Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ja tatsächlich Recht und Schwarz-Rot probt den verfassungspolitischen Aufstand.

Wie dem auch sei, die aktuelle politische Entwicklung kann einem tatsächlich die Freude auf das neue Heim etwas vermiesen. Denn als baldiger Polizeistaat gehören wir – wie ein Kommentator des o.a. Tagesspiegel-Artikels meint – schließlich zu „den Bösen“.

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