Wie der „Aktionskreis Vorratsdatenspeicherung“ -> berichtet <-, entstehen durch die Vorratsdatenspeicherung zum Teil bereits enorme Ängste in der Bevölkerung. Diese führen zu einer Vorsichtigkeit in der Kommunikation, die ihrerseits das Leben von Personen einschränkt, Arbeitswege verkompliziert, die Kommunikation in Berufen mit datenschutzkritischen Bereichen (Seelsorger, Journalisten, Anwälte etc.) in ein vormediales Zeitalter ohne Internet zurückversetzt und somit zudem das Gegenteil von dem erreicht, was das Gesetz bewirken sollte.
Etliche Berichte von Betroffenen sind (anonymisiert, versteht sich) für einen Schriftsatz an das Bundesverfassungsgericht zusammengestellt worden, um den dort vorliegenden Eilantrag auf Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung weiter zu untermauern.
Dieser ist äußerst lesenswert:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2008-01-31_anon.pdf
Des Weiteren habe das Verfahren Präzedenzcharakter: „Was passiert, wenn das Bundesverfassungsgericht eine grundsätzliche Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung und der anlaßunabhängigen Überwachung fällt und das deutsche Umsetzungsgesetz aus grundsätzlichen Erwägungen für nichtig erklärt?“, fragt der AK-Vorrat -> in einem anderen Bericht <-.
„Formal blieben in einem solchen Fall die europäische Richtlinie und damit der formale Zwang zur Umsetzung bestehen.“
Auf jeden Fall ist „für die „Massenverfassungsbeschwerde“ des AK Vorratsdatenspeicherung … der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht zuständig.“, wie der AK am 30.01.2008 -> berichtete <-.
Zum Schluss möchte ich mich noch für die (immerhin(?)) ca. 50 Leute bedanken, die am Kolleg bei der Aktion mitgemacht haben.