Ich bin Student

Welch unspektakuläre Überschrift für diesen Artikel.

Dennoch: Für mich bedeuten diese Worte viel. Habe ich mich doch früher immer darüber geärgert, nicht studiert zu haben; ich sei zu alt, dachte ich. Und erst die Schmitt konnte mich während meiner Arbeitslosigkeit als Informatiker davon überzeugen, doch noch das Abitur nachzumachen, um danach mein Interesse für Germanistik und Geschichte über das Studium zu vertiefen.

Und hier sitze ich nun – mit einem 1,3er Abi in der metaphorischen Tasche und meinem Studierendenausweis, der diese Woche angekommen ist, in der Hand – und stelle mir meinen Stundenplan zusammen.

Das einzige, was meine Freude ein klein wenig dämpft, ist, dass ich erfahren durfte, dass ich für das Stipendium der „Studienstiftung des Deutschen Volkes“, für das mich das Kolleg als Jahrgangsbester vorgeschlagen hat, zu alt bin. :-/

E-Mail-Adresse über IMAP und GPG-Key sind schon eingerichtet; gleich dann noch den RSS-Feed der Mensa bestellen und den eeePC aufs Uni-WLAN vorbereiten.

Und für die Schmitt ist das Lotterleben jetzt auch vorbei: Jetzt kann ich sie bald über den Campus hetzen und ihr irgendwelche Kurse aufdrängen, die sie meines Erachtens noch dringend belegen sollte.
Wie wär’s zum Beispiel mal wieder mit Alt-Griechisch, Schmitt? Dienstags und Donnerstags. Ich bin schon angemeldet.

Studierendenausweis Ace

Entwicklungen im Thema Vorratsdatenspeicherung

Wie der „Aktionskreis Vorratsdatenspeicherung“ -> berichtet <-, entstehen durch die Vorratsdatenspeicherung zum Teil bereits enorme Ängste in der Bevölkerung. Diese führen zu einer Vorsichtigkeit in der Kommunikation, die ihrerseits das Leben von Personen einschränkt, Arbeitswege verkompliziert, die Kommunikation in Berufen mit datenschutzkritischen Bereichen (Seelsorger, Journalisten, Anwälte etc.) in ein vormediales Zeitalter ohne Internet zurückversetzt und somit zudem das Gegenteil von dem erreicht, was das Gesetz bewirken sollte.

Etliche Berichte von Betroffenen sind (anonymisiert, versteht sich) für einen Schriftsatz an das Bundesverfassungsgericht zusammengestellt worden, um den dort vorliegenden Eilantrag auf Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung weiter zu untermauern.

Dieser ist äußerst lesenswert:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2008-01-31_anon.pdf

Des Weiteren habe das Verfahren Präzedenzcharakter: „Was passiert, wenn das Bundesverfassungsgericht eine grundsätzliche Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung und der anlaßunabhängigen Überwachung fällt und das deutsche Umsetzungsgesetz aus grundsätzlichen Erwägungen für nichtig erklärt?“, fragt der AK-Vorrat -> in einem anderen Bericht <-.
„Formal blieben in einem solchen Fall die europäische Richtlinie und damit der formale Zwang zur Umsetzung bestehen.“

Auf jeden Fall ist „für die „Massenverfassungsbeschwerde“ des AK Vorratsdatenspeicherung … der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht zuständig.“, wie der AK am 30.01.2008 -> berichtete <-.

Zum Schluss möchte ich mich noch für die (immerhin(?)) ca. 50 Leute bedanken, die am Kolleg bei der Aktion mitgemacht haben.

Die Bürger im Jahre 1984.1

Nachdem ich gestern – ohne Maiskölbchen! – ins neue Jahr gerutscht bin, ist es nun also soweit: Wir sind – vorerst? – im Jahre 1984.1 angekommen. (Sollte die grausame Entwicklung dahin gehen, dass das Verfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung auch nicht abschmettern sollte, werde ich die kommenden Jahre auch so weiterdatieren.)

In Hamburg gab es einen Trauermarsch, nachdem Bundespräsident Köhler uns das Weihnachtsgeschenk der Unterzeichnung gemacht hat. „Es gab keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten“, zitiert Heise im oben verlinkten Artikel. Vielleicht hätte man ihm das Grundgesetz vorsichtshalber noch einmal schicken sollen, denn dass er keine Bedenken hatte, ist insofern merkwürdig, als das Gesetz gleich gegen mehrere Grundrechte verstößt – nämlich gegen die Rechte der an den Kommunikationsvorgängen Beteiligten aus Art. 10 Abs. 1 Var. 3 GG (Fernmeldegeheimnis) oder den Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG (Recht auf informationelle Selbstbestimmung), aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 GG (Meinungsfreiheit), Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 GG (Informationsfreiheit) und Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG (Rundfunkfreiheit).
Die komplette, 160 Seiten starke Beschwerdeschrift ist übrigens durchaus des Lesens oder zumindest Überfliegens wert.

Und während ich stolz bin, einer der über 30.000 zu sein, die nun die Verfassungsbeschwerde eingereicht haben, ärgere ich mich über die Leute, die keine Balance zwischen Datenschutz, Datenparanoia und Nichtstun finden. Continue reading „Die Bürger im Jahre 1984.1“

Partizipiales

Ein Partizip, schon knickebeinig,
War mit sich selber nicht mehr einig.
Es meditierte hin und her,
Was für ein Partizip’s wohl wär.

Es liebte schon nicht mehr so recht,
Und liebend paßte also schlecht.
Mit Partizipium I daher
War’s leider Gottes schon nichts mehr.

Geliebt dagegen schien verfrüht,
Weil noch ein Liebesfünkchen glüht.
Ich bin, behauptet’s fest und steif,
Für Nummer II noch nicht recht reif.

Da kam ein Studienrat herbei
Und gab die Note „I bis II“.
So ward dies Partizipium
Ein veritables Unikum.

Nun wußt’s auf einmal, was es war:
Ein ausgefallnes Exemplar.
Nicht I, nicht II – nein, nur ein Zwitter
Und Studienratsgedankensplitter.

P. Schröter

Quelle:

Heinrich Schmeken. Orbis Romanus : Einführung in die lateinische Sprache.
2. überarbeitete Auflage. Paderborn 1991, S. 117.

Nützlich oder auch nur interessant

Hallo zusammen,

künftig werde ich hier nun auch Ausarbeitungen und Klausuren, die ich während meiner Kolleg-Laufbahn schreibe, veröffentlichen.

Vielleicht ist das ein oder andere Thema ja für Euch interessant oder gar für eigene Arbeiten nützlich.
Falls Ihr etwas davon für Eure Ausarbeitungen benutzen solltet, vergesst nicht, mich als Quelle zu nennen. Ich werde diese Dinge unter der Creative Commons Lizenz veröffentlichen (als „by“ oder „by-nc-sa“ oder „by-nc-nd“, je nachdem, was gerade benötigt wird).

Btw: Wer sich für die CC-Lizenz interessiert, der möge mal http://creativecommons.org/ besuchen oder sich mal diesen netten Lizenz Assistenten ansehen:
http://creativecommons.org/license/

Ich finde, in einer Zeit der sich häufenden Plagiate und der faulen, rechteunsensiblen Internet-Nutzer sollte man zu solchen Lizenzen greifen. Und die sehr einfach gestrickte und flexible CC-Lizenz kann ich nur jedem ans Herz legen. 🙂